Mietenspiegel Hamburg FAQ
Ein Mietspiegel soll für eine Vergleichbarkeit von Wohnungsmieten sorgen. Er soll Antwort geben auf die Frage:
Was kostet eine Wohnung in Hamburg-Winterhude, 3 Zimmer, 90m²
Stichwort: ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
Zitat aus einem Schreiben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt [BSU]:
Vielleicht konnten Sie schon selbst einmal feststellen, welche große Bedeutung der Hamburger Mietenspiegel besitzt, wenn es um Mieterhöhungen geht. Häufig lassen sich unbegründete Erhöhungen und auch Rechtsstreitigkeiten mit den Hinweis auf den HH-Mietenspiegel vermeiden. Daher liegt es in Ihrem Interesse, dass der Mietenspiegel die tatsächlichen Verhältnisse richtig wiedergibt. Dafür benötigen wir Ihre Mithilfe…
Die Hansestadt Hamburg beauftragt eine Firma die Erhebungen durchzuführen. 2009 hat man die Fa. Analyse & Konzepte beauftragt
Diese vereinbart telefonisch mit den Eigentümern einen Interview-Termin. (Grundlage sind 6.000 Wohnungen)
Bei der Befragung geht es um die Größe und Ausstattung der Wohnung sowie um die Höhe des Mietpreises. (dabei werden auch Betriebs- und Heizkosten abgefragt).
Es wird versichert das die Erhebung vom Datenschutzbeauftragten der Hansestadt streng überwacht wird.
- Der aktuelle Mietenspiegel 2009 (Tabelle im pdf-Format)
Zunächst eine Rechtssicherheit. Der Mietenspiegel wird vor Gericht berücksichtigt.
Der Hamburger Mieterverein schreibt hierzu:
Nur auf der Grundlage des Mietenspiegels können überzogene Mieterhöhungen in der Rechtsberatung eingeschätzt und zurückgewiesen werden. Ohne Mietenspiegel müssten bei Streitfällen teure Gutachten eingeholt werden.
Durch die Erhebung eines Mietenspiegels schafft man einen Basiswert an den sich vermutlich vor allem Eigentümer orientieren die zuvor „zu günstig“ vermietet haben.
Wohnungen die oberhalb der Werte liegen werden wohl kaum -aufgrund des Mietenspiegels- im Preis gesenkt.
Die Folge: Die Preisspirale geht nach oben!
Das räumt auch der Mieterverein zu Hamburg ein:
Der Mietenspiegel dient zwar auch den Vermietern zur Begründung von Mieterhöhungen, er hat aber zugleich mieterschützende Wirkungen…
über die Tendenzen am Wohnungsmarkt berichtet
der Nachmieter-Blog:
Mieten in den letzten zwei Jahren sind durchschnittlich 4,3 % gestiegen