Antrag: Container Aufstellung

Um einen Container auf dem Bürgersteig oder auf der Straße abstellen zu können bedarf es einer Genehmigung, da es sich hierbei um öffentlichen Verkehrsraum handelt.

Was ist zu tun?

Step 1Das zuständige* Bezirksamt muss informiert werden.

*=Im Hamburger Behördenfinder (Suchbegriff ist hier bereits Container)
die Straße eingeben um die Kontaktadresse zu erhalten.

Antrag:

Der Antrag auf Sondernutzung kann formlos erfolgen, sollte aber einige Angaben enthalten:

  • Angabe Grundstück, Haus-Nr.
    wenn möglich Flurkarte beilegen
  • Größe des Container und der Stellfläche
  • Wozu dient der Container? Nutzung angeben.
    z. B. Für Entrümpelung einer Wohnung
  • Zeitraum der Aufstellung
  • Hilfreich ist ein Foto zur genaueren Beschreibung der Lage

Eine Erlaubnis erfolgt meist sehr zügig.

Genehmigung:

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt zur Sondernutzung der öffentlichen Wegefläche nach § 19 – Hamburgisches Wegegesetz (HWG) erteilt.
Die Zustimmung der zuständigen Polizeidienststelle ist einzuholen.

Die Genehmigung ist verbunden mit zahlreichen Auflagen.
Ausreichende Absicherung, Rücksichtnahme auf Fußgänger und Radfahrer. Beigelegt ist noch eine Seite mit „kleingedruckten“.

Step 2Antrag für die Errichtung einer Halteverbotszone

Damit Parkverbot-Schilder aufgestellt werden dürfen, muss die Polizei informiert werden.

Der Antrag kann formlos erfolgen.
Bei der zuständigen Polizei erhält man auf Nachfrage aber einen Vordruck.
Hier werden folgende zusätzliche Frage gestellt:

  • Zweck der Halteverbotszone:
    [Umzug | Lieferzone | Baustelleneinrichtung ]
  • Parkbucht [ ] Seitenstreifen [ ] Ladezone [ ] vorhanden
  • Gehwegparken erlaubt [ ]
  • Wird Lieferverkehr stattfinden?
  • Die genaue Lage der Halteverbotszone wird erfragt. Es wird empfohlen eine Skizze beizulegen.
  • Zu welcher Zeit wird das Halteverbot benötigt? Uhrzeit, Datum, Werktag, WE

Dadurch ist die rechtliche Grundlage (verkehrsbehördliche Anordnung) gegeben die Container-Stellflächen frei zu halten (ggfs. Autos abzuschleppen).

Step 3Aufstellung der Halteverbotszone

Nachdem die Genehmigungen vorliegen können die Verkehrszeichen aufgestellt werden. Bevor der Container gestellt werden kann, muss den Autofahrern die Chance gegeben werden ihr Fahrzeug vorzeitig zu entfernen.

Vorlaufzeiten je nach Aufstellort:

  • In einer Ladezone (eingeschränktes Halteverbot) ist ein Tag Vorlauf ausreichend
  • ansonsten sind es 4-5 Tage.

Zu beachten sind auch die Rangierwege des LKWs.

Step 4Aufstellung des Containers

Nach Ablauf der „Schonfristen“ kann der Container aufgestellt werden.
Baucontainer-Aufstellung

– Angaben ohne Gewähr –

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