Antrag: Baumfällung

Ein morscher Baum neben dem Haus soll gefällt werden!

Was ist zu tun?

Step 1Fällantrag stellen

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Genehmigungspflichtig sind Eingriffe (auch im Wurzelbereich) an Einzelbäumen ab einem Stammdurchmesser von 25cm (entspricht Umfang=78,5cm), gemessen in 1,30m Stammhöhe.

Zunächst muss der Antrag zur Fällung ausgefüllt werden:

  • Antrag auf Genehmigung nach der Baum- bzw. Landschaftsschutzverordnung [pdf-Datei]
Step 2Das zuständige* Bezirksamt muss informiert werden.

*=Im Hamburger Behördenfinder (Suchbegriff ist hier bereits Baumschutz auf privatem Grund)
die Straße eingeben um die Kontaktadresse zu erhalten.

Zu beachten

In der Zeit vom 01.03 bis 30.09 eines Jahres ist es verboten, Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dies betrifft auch Bäume und Sträucher, die sonst nicht geschützt sind. Nur im Einzelfall sind Befreiungen möglich.


Gebühren
In der Regel 50 €.

weitere Infos zum Thema:

1 Kommentar für » Antrag: Baumfällung
  1. Zuerst sollte man sich eine fachfirma suchen die kennt sich mit allen Anträgen aus ind erledigt die Arbeiten fachmännisch

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