Definition Vollgeschoss – Bauordnung

Allgemeines

Wann gilt ein Geschoss als Vollgeschoss?
In den Bebauungsplänen wird zumeist die maximale Anzahl der Vollgeschosse festgelegt und somit gilt es zu prüfen ob das Untergeschoss und das Dachgeschoss als Vollgeschoss gelten.

Die Definition der Hamburger Bauordnung [HBauO § 2] für ein Vollgeschoss:

(6) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse.

Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben. Das oberste Geschoss und Geschosse im Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mindestens zwei Drittel der Geschossfläche des darunter liegenden Geschosses haben.

Die Definition in der Schleswig-Holsteinischen Bauordnung [LBO § 2]

(6) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse. Oberirdische Geschosse sind Staffelgeschosse, wenn sie gegenüber mindestens einer Außenwand des jeweils darunter liegenden Geschosses um mindestens zwei Drittel ihrer Wandhöhe zurücktreten. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse.

(7) Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben, Staffelgeschosse sind Vollgeschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m haben; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.

Beim Umbau eines Dachgeschosses und dem Einbau von Gauben kann das Geschoss evtl. die 2/3 (bzw. 3/4 in SH) übersteigen und würde somit zum Vollgeschoss
Geschossflaechen-Berechnung


  1. Mir war gar nicht bewusst, dass es bei der Definition von „Vollgeschoss“ sogar noch Unterschiede zwischen der Schleswig-Holsteinischen und der Hamburger Bauordnung gibt! Wir sind auch gerade in der Planungsphase unseres Traumhauses, werden allerdings in Niedersachsen bauen. Werde morgen mal direkt unseren Architekten fragen, wie es hier in Niedersachsen definiert ist.

  2. Mirko

    Wir haben vor kurzem gebaut und kamen wegen einer geplanten Gaube mit dieser Verordnung in Kontakt. Zum Glück konnten wir die Maße rechtzeitig angleichen, so dass alles wie gewünscht durchgeführt werden konnte.

  3. johann

    Hallo,

    benötige Auskunft über Staffelgeschoss im Wohnungsbau, Gebäudeklasse 4:
    1. 2/3 der darunterliegenden Fläche ist klar.
    2. Kann man Nichtaufenthaltsräume wie Fahrstuhl und Treppenhaus rausrechnen?

    GJ

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